Votum von Peter Hegglin am 30. Mai 2023 im Ständerat
Dieses Geschäft kommt zum zweiten Mal in unser Plenum. Beim letzten Mal haben Sie Eintreten auf die Vorlage knapp abgelehnt. Unsere Kommission lehnt die nationalrätliche Version des indirekten Gegenvorschlags auch weiterhin ab, sie würde den Bund um 1,3 Milliarden und die Kantone um 792 Millionen Franken mehr belasten. Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat die vorliegende Variante, die auf den bundesrätlichen Überlegungen aufbaut, im Vergleich zur letzten Debatte entschlackt und die mögliche Mehrbelastung der Kantone um 137 Millionen auf 356 Millionen Franken reduziert.
«Die Umsetzung der Volksinitiative ist nicht nur ausserordentlich teuer, die Initiative liefert auch keine Antworten auf die eigentliche Frage.»
Ohne Gegenvorschlag zur Initiative, welche zu Mehrkosten von 4,5 Milliarden Franken Stand 2020 führt, in eine Volkabstimmung zu gehen, erachte ich nicht als sinnvoll, ja als gefährlich. Die Umsetzung der Volksinitiative ist nicht nur ausserordentlich teuer, die Initiative liefert auch keine Antworten auf die eigentliche Frage: Wie können wir die Krankversicherungsprämien bezahlbar halten.
Zudem würden die Zusatzkosten bei der Volksinitiative auch primär beim Bund anfallen, dieser hat bei der Versorgungsplanung oder den Tarifen aber nur begrenzte Lenkungsmöglichkeiten. Ich empfehle dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen und begründe dies wie folgt:
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen unaufhörlich. Gemäss offiziellen Zahlen des Bundesrats sind die Kosten im Jahre 2022 im Vergleich zu Vorjahr um 2.6 Prozent pro versicherte Person angestiegen. Im laufenden Jahr erleben wir aber einen regelrechen Kostenschub: Im ersten Quartal 2023 stiegen die Kosten im Vergleich zum ersten Quartal des letzten Jahres um 6,9 Prozent, mit steigenden Tendenzen in allen Kostengruppen.
«Die Kosten im Gesundheitswesen steigen unaufhörlich.»
Viele Krankenkassen haben im vergangenen Jahr grosse Verluste eingefahren – in der Grundversicherung resultierte für die gesamte Branche ein Defizit von 1,5 Milliarden Franken. Um dieses Defizit zu decken, sind die Reserven der Krankenversicherer verwendet worden. Reserven wurden aber auch eingesetzt, damit die Prämienrunde 2023 nicht noch höher als 6,6 Prozent ausfiel. Sie sind deshalb aktuell auf nur noch 8,5 Milliarden Franken gesunken und können zu einer Abfederung der nächsten Prämiensteigerung nicht mehr beigezogen werden.
Das gesetzliche Minimum bei den Reserven, das die Stabilität der Branche absichern kann, beträgt 7 Milliarden Franken. Angesichts der sehr starken Kostensteigerungen im laufenden Jahr steht uns im Herbst noch einmal eine schmerzliche Prämienrunde ins Haus.
Leider ist es uns bisher nicht gelungen, griffige Massnahmen zu definieren, die zu tragbaren Kostensteigerungen beitragen würden.
«Das Problem ist nicht die Anzahl der Ärzte, sondern deren regionale Verteilung.»
Selbst kleinste Massnahmen, wie die von uns erst kürzlich beschlossene Zulassungssteuerung für medizinische Anbieter werden von den Kantonen und anderen Akteuren im Gesundheitswesen im Nachgang wieder infrage gestellt oder der Wille fehlt, sie umzusetzen. Dabei hat die Schweiz im Vergleich zu anderen OECD-Staaten eine sehr gute medizinische Versorgung. Das Problem ist nicht die Anzahl der Ärzte, sondern deren regionale Verteilung.
In der Gesundheitsversorgung sind primär die Kantone, bei übergeordneten Fragen aber auch der Bund für ein optimales Angebot verantwortlich. Damit blieb das Gesundheitswesen auch mit der NFA-Umsetzung 2008 eine Verbundaufgabe. Die Kantone sind zuständig für die Planung, Steuerung und Mitfinanzierung der Leistungen von Spitälern, Kliniken und Langzeitinstitutionen – der Bund für die übergeordneten Aufgaben. Damit tragen die Kantone eine massgebliche Verantwortung für die Kostenentwicklung in ihrem Kanton.
«Mit der Neugestaltung des NFA 2008 ging man davon aus, dass die Prämienverbilligung je hälftig von Bund und Kantonen getragen werden sollen.»
Mit der Neugestaltung des NFA 2008 ging man davon aus, dass die Prämienverbilligung je hälftig von Bund und Kantonen getragen werden sollen. Abgeleitet davon, legte das Parlament den Beitrag des Bundes zur Individuelle Prämienverbilligung (IPV) von 7,5 Prozent der gesamtschweizerischen Bruttogesundheitskosten fest. Bei den Kantonen verzichtete man auf einen Prozentsatz nahm aber an, dass sich der Beitrag der Kantone auch etwa daran orientieren sollte.
Die Minderheit argumentiert, dass es heute immer noch so sei, der Bund bezahle 52 Prozent und die Kantone immerhin 48 Prozent der IPV. Im gesamten mag die Aussage zutreffen. Im Einzelfall ist sie verzerrt. Es gibt Kantone wie Genf, Waadt oder Neuenburg, die haben ihre Beiträge massiv erhöht und bezahlen zwischen 12 und 15 Prozent ihrer kantonalen Bruttokosten als Prämienverbilligung. Andere haben im Rahmen von kantonalen Sparprogrammen ihren Anteil massiv, bis auf 1,5 Prozent reduziert. Es ist also falsch auf die Durchschnittszahlen abzustützen, die Kantone sind einzeln zu betrachten.
«Mit ihrer Initiative will die SP nur die steigenden Kosten umverteilen, das Problem aber nicht bei der Wurzel packen.»
Mit ihrer Initiative will die SP nur die steigenden Kosten umverteilen, das Problem aber nicht bei der Wurzel packen. Auch unser Schwesterrat will nur die Kosten umverteilen. Verständlicherweise lehnen die Kantone die Initiative und den nationalrätlichen Gegenvorschlag ab. Zum ständerätlichen Vorschlag haben sie sich aber nicht geäussert.
Der Grund mag darin liegen, dass der Kompromissvorschlag des Ständerates bei den Prämienverbilligungen ein gut schweizerischer Mittelweg ist.
Analog der Bestimmung, dass der Bund 7,5 Prozent der Bruttokosten beträgt, sollen die Kantone einen minimalen Anteil von 3,5 Prozent ihrer kantonalen Bruttogesundheitskosten für die IPV aufbringen müssen. Dies, wenn die Prämienzahlenden maximal 11 Prozent ihrer Einkommen für die Krankenkassenprämien aufbringen müssen. Wenn es mehr ist, steigt der Anteil bis auf maximal 7,5 Prozent.
«Es kann nicht sein, dass nur der Bund in der Verantwortung steht, wenn die Kosten aus dem Ruder laufen.»
Damit werden die Kantone angehalten, ihre steuernde Verantwortung im Gesundheitswesen kostenbewusster wahrzunehmen. Im Idealfall wäre dies deshalb auch eine indirekte Sparmassnahme. Es kann nicht sein, dass nur der Bund in der Verantwortung steht, der weder bei der Spitalplanung noch bei der Zulassung von Leistungserbringern eingreifen kann, wenn die Kosten aus dem Ruder laufen. Auch die Kantone sollen im Rahmen ihrer Verantwortung mitfinanzieren, denn sie stehen bei der Gesundheitsversorgung am langen Hebel.
Neu werden die Kantone von Gesetzes wegen verpflichtet, ein Sozialziel zu definieren. Dies ist nicht neu, mehrere Kantone haben schon Sozialziele definiert. In Zug zum Beispiel sollen die Prämienzahlenden nicht mehr als 8 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien aufbringen müssen. Die Kantone sind aber frei, wie sie das Sozialziel definieren. Die kantonalen Parlamente werden damit verpflichtet, sich mit dieser Thematik vertieft zu befassen und konkrete Ziele zu beschliessen.
Mit diesen Massnahmen nehmen wir die Kantone in die Verantwortung, kostenbewusster zu agieren. Kantone mit einem tiefen Sozialziel haben keine Mehrbelastungen zu tragen. Acht Kantone haben mit dem ständerätlichen Vorschlag keine Mehrkosten zu schultern. Neun weitere Kantone jeweils unter 7 Millionen Franken. Der Vorschlag der SGK des Ständerats ist ein guter schweizerischer Kompromiss.
Wenn heute Eintreten wieder abgelehnt wird, ist er vom Tisch, und die Initiative dürfte ohne Gegenvorschlag an die Urne kommen. Angesichts der derzeit sehr starken Kosten- und Prämiensteigerungen dürfte dem schädlichen Begehren zusätzliche Sympathie zuteil werden.
Aus diesen Überlegungen empfehle ich Ihnen eintreten und zustimmen zu den Vorschlägen der Kommission.