Aktuell

Auf Besuch beim 7. Fest des Tête de Moine in Bellelay

Anfang Mai war ich Gast am 7. Fest des Tête de Moine in Bellelay im Berner Jura. Die Tête de Moine – der Mönchskopf – ist eine wunderbare Käsespezialität, die mit der Girolle, einem besonderen Käsehobel, schön zubereitet werden kann.

Als Präsident der nationalen Branchenorganisation Sbrinz – der am Fest degustiert werden konnte – ist es mir ein Anliegen, einen guten Kontakt und Austausch mit Produzenten besonderer Käsesorten zu pflegen, die einen bedeutenden Beitrag zu den kulinarischen Spezialitäten unseres Landes leisten.

An der Feier mit über 10’000 Besucherinnen und Besuchern wurden selbstverständlich die besten Käse ausgezeichnet. In der Maison de la Tête de Moine finden sich zudem vielseitige Informationen zur Geschichte und Herstellung dieses feinen Käses.

Als Vertreter der Branchenorganisation Sbrinz habe ich dabei gerne auf das Säumerfest und den siebentägigen Marsch auf der Sbrinz-Route aufmerksam gemacht. Dieses Jahr startet der Marsch von der Innerschweiz nach Domodossola am 25. August in Giswil OW. Innerschweiz und Jura, Sbrinz oder Tête de Moine: Für Feinschmecker gibt es für geschichtsträchtige Köstlichkeiten keine Grenzen.

Gesundheitswesen: Das heutige System ist voller Fehlanreize

Von 2011 bis 2021 stiegen die Kosten im Gesundheitswesen von 63,8 Milliarden auf über 86 Milliarden Franken. Im gleichen Zeitraum stiegen die Löhne nur um sechs Prozent.

Im Jahr 2017 hat das Eidg. Departement des Innern mit einer Expertengruppe 38 Sparmassnahmen erarbeitet. Ziel war es, die vom Bundesamt für Gesundheit mit rund 20 Prozent bezifferten Ineffizienzen im Gesundheitswesen zu eliminieren. Leider wurden nur Massnahmen gutgeheissen, die kaum einen direkten Einspareffekt erzielen.

Auch der Gegenentwurf zur Kostenbremse-Initiative hat einen vergleichbaren Verlauf genommen. Verschiedene Massnahmen, die zur Korrektur von überhöhten Tarifen dienten, sind weggefallen. Die Möglichkeit, nicht oder nur teilweise wirksame Leistungen aus dem Leistungskatalog zu streichen, hat nur in abgeschwächter Form überlebt.

Die Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS), vielerorts als Kostendämpfungsmassnahme verkauft, ist vorab ein neuer Finanzierungsschlüssel. Die Leistungserbringer werden nach wie vor die Leistungen abrechnen, die sie für richtig halten. Mit der Pflege kommt zudem ein neuer Kostenblock in die Vorlage.

Es würden Verordnungsänderungen für Preissenkungen in der Höhe von über einer Milliarde Franken vorliegen. Aber auch der Bundesrat ist nicht zu mutigen Massnahmen bereit.

Alle Gesundheitsakteure müssen Verantwortung zur Kostenentwicklung übernehmen

Das heutige System ist voller Fehlanreize. Denn das Gesundheitswesen ist der einzige staatlich regulierte Markt, wo die Akteure selbst den Preis festlegen und frei bestimmen, wie viele Leistungen sie in Rechnung stellen. Die Volksinitiative fordert weder eine Rationierung noch einen Abbau von Leistungen. Die Initiative will, dass alle Gesundheitsakteure endlich ihre Verantwortung für die Kostenentwicklung übernehmen und der interne Verteilkampf zulasten der Prämienzahlenden aufhört.

Kostenziele gibt es bereits seit längerer Zeit in Liechtenstein. Von drakonischen Massnahmen oder Kostendeckeln mit Leistungsverknappung kann dort keine Rede sein. Vielmehr werden die Kostentreiber intensiv diskutiert, und Massnahmen erhalten mehr Dringlichkeit.

All das zeigt, dass ein stärkerer Hebel im Gesundheitswesen, wie wir ihn bei den Bundesfinanzen mit der Schuldenbremse seit langem kennen, seine Berechtigung hat.

(Zuger Zeitung, 8. April 2024)

Es braucht eine Kostenbremse im Gesundheitswesen

Es ist unbestritten, dass das Gesundheitswesen eine der wichtigsten Säulen einer funktionierenden Gesellschaft ist. Jedoch stehen viele Gesundheitssysteme weltweit vor der Herausforderung steigender Kosten. Aus diesem Grund ist die Implementierung einer effektiven Kostenbremse im Gesundheitswesen von entscheidender Bedeutung.

Eine Kostenbremse könnte dabei helfen, die finanzielle Belastung für sowohl die Regierungen als auch die Bürger zu reduzieren. Durch effizientere Prozesse und die Begrenzung von unnötigen Ausgaben könnte eine solche Maßnahme langfristig dazu beitragen, die Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Kostenbremse im Gesundheitswesen nicht zwangsläufig zu einem Abbau der Versorgungsqualität führen muss. Vielmehr geht es darum, Ressourcen effizienter zu nutzen und unnötige Kosten zu vermeiden, um eine langfristig tragfähige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Angesichts der stetig steigenden Herausforderungen im Gesundheitswesen ist es unumgänglich, dass Regierungen und Gesundheitsexperten gemeinsam nach Lösungen suchen, um die Kosten unter Kontrolle zu halten, ohne die Qualität der Gesundheitsversorgung zu gefährden. Eine gut durchdachte und angemessen umgesetzte Kostenbremse könnte ein wichtiger Schritt in diese Richtung sein.

Von 2011 bis 2021 stiegen die Kosten im Gesundheitswesen von 63,8 Mia. auf über 86 Mia. Franken. Im gleichen Zeitraum stiegen die Löhne nur um sechs Prozent.

Echte Kostendämpfung findet nicht statt

Im Jahr 2017 hat das EDI mit einer Expertengruppe 38 Sparmassnahmen erarbeitet. Ziel war es, die vom BAG mit rund 20 Prozent bezifferten Ineffizienzen im Gesundheitswesen zu eliminieren. Leider wurden nur Massnahmen gutgeheissen, die kaum einen direkten Einspareffekt erzielen.

Auch der Gegenentwurf zur Kostenbremse-Initiative hat einen vergleichbaren Verlauf genommen. Verschiedene Massnahmen, die zur Korrektur von überhöhten Tarifen dienten, sind weggefallen. Die Möglichkeit, nicht oder nur teilweise wirksame Leistungen aus dem Leistungskatalog zu streichen hat nur in abgeschwächter Form überlebt.

EFAS, vielerorts als Kostendämpfungsmassnahme verkauft, ist vorab ein neuer Finanzierungsschlüssel. Die Leistungserbringer werden nach wie vor die Leistungen abrechnen, die sie für richtig halten. Mit der Pflege kommt ein neuer Kostenblock in die Vorlage. Es würden Verordnungsänderungen für Preissenkungen in der Höhe von über einer Milliarde Franken vorliegen. Aber auch der Bundesrat ist nicht zu mutigen Massnahmen bereit.

Es gibt keine Alternative zur Initiative

Das heutige System ist voller Fehlanreize. Denn das Gesundheitswesen ist der einzige staatlich regulierte Markt, wo die Akteure selbst den Preis festlegen und frei bestimmen, wie viele Leistungen sie in Rechnung stellen. Die Volksinitiative fordert weder eine Rationierung noch ein Abbau von Leistungen. Die Initiative will, dass alle Gesundheitsakteure endlich ihre Verantwortung für die Kostenentwicklung übernehmen und der interne Verteilkampf zulasten der Prämienzahlenden aufhört.

Kostenziele gibt es bereits seit längerer Zeit in Lichtenstein. Von drakonischen Massnahmen oder Kostendeckeln mit Leistungsverknappung kann dort keine Rede sein. Vielmehr werden die Kostentreiber intensiv diskutiert und Massnahmen erhalten mehr Dringlichkeit.

All das zeigt, dass ein stärkerer Hebel im Gesundheitswesen, wie wir ihn bei den Bundesfinanzen mit der Schuldenbremse seit langem kennen, seine Berechtigung hat.

(CH Medien 29. März 2024)

Meine Berner Woche:

Beginn der Frühjahrssession mit Besuch aus dem Kanton Zug

Am Montagmorgen reise ich zur Frühjahrssession nach Bern. Es steht uns eine weniger stark befrachtete Session bevor. In Zofingen mache ich einen Zwischenstopp. Als Präsident eines katholischen Hilfswerks habe ich eine Besprechung mit dem Geschäftsführer auf der Geschäftsstelle. Anschliessend geht es weiter nach Bern.

In Bern angekommen, treffe ich meine Kollegen zur Vorbesprechung der ersten Sessionswoche. Kurz vor Beginn der Ratsdebatte besucht uns eine Schulklasse der Zuger Kantonsschule mit ihren Lehrpersonen. In Gruppenarbeiten befragen uns die Schülerinnen und Schüler zu politischen Themen. Die Jugendlichen stellen uns interessante Fragen zu unserem Alltag und unserer politischen Ausrichtung.

In einer rekordverdächtigen Zeit beraten wir die Geschäfte am ersten Sitzungstag. Es sind unbestrittene finanzpolitische Geschäfte.

Einer Tradition folgend, lädt uns im Anschluss an die Beratungen die Ständeratspräsidentin Eva Herzog (BS) zu einem Apéro ein. Dabei werden uns mit Basler Wein und Basler Läckerli Spezialitäten aus dem Heimatkanton unserer Präsidentin aufgetischt. In der Galerie des Alpes im Bundeshaus hat die Branchenorganisation Milch für den Abend Racletteöfen eingerichtet. Mit Raclettekäse und einem Tropfen Wein lasse ich den Abend bei spannenden Gesprächen mit Landwirten, Käsern, Milchverarbeitern und Detaillisten ausklingen. Zwischen 70 und 80 Parlamentarier kommen vorbei, nehmen an den Diskussionen teil und lassen sich verköstigen.

Am Dienstag habe ich mehrere Geschäfte im Rat zu vertreten. Der Ständerat beschliesst einen vollen Lastenausgleich beim Familienzulagengesetz und schliesst sich damit dem Nationalrat an. Weiter beschäftigen wir uns mit einer Anstossfinanzierung, um die Eröffnung von elektronischen Patientendossiers anzukurbeln. Eine befreundete Familie besucht mich am Vormittag. Sie können die interessanten Debatten von der Tribüne aus mitverfolgen. Mit einem gemeinsamen Mittagessen in der Galerie des Alpes beschliessen wir ihren Ausflug in die Bundesstadt. Der Nachmittag gehört den Fraktionssitzungen.

Am Abend laden uns die Kantone zum Stammtischgespräch. Dieser Stammtisch ist der Europapolitik, insbesondere der Stellungnahme der Konferenz der Kantone zu den Verhandlungsleitlinien des Bundesrats, gewidmet. Eine Vertretung der Kantonsregierungen erläutert uns ihre Anliegen zum Verhandlungsmandat mit der EU.

Am Mittwochmorgen behandeln wir Themen zu strategischen Infrastrukturen, zum Schengen-Besitzstand und dessen Weiterentwicklung. Wir genehmigen die Kantonsverfassungen von Bern, Nidwalden und Basel-Stadt. Zum ersten Mal hat Bundesrat Beat Jans dabei die Geschäfte des Bundesrats im Ständerat vertreten. Über den Mittag und am Nachmittag nehme ich an Beratungen von zwei Fokusgruppen teil. Sie beschäftigen sich mit den Bundesfinanzen und der Sicherheitspolitik. Wir erarbeiten Positionspapiere.

Am Mittwochnachmittag und -abend besucht Regierungsrätin Laura Dittli mit Mitarbeiterinnen das Bundeshaus. Am Donnerstag bereinigen wir Differenzen zum Nationalrat bei den Geschäften Kreislaufwirtschaft, dem CO2-Gesetz und dem Bundesgesetz über Strassentransportunternehmen. Gegen Mittag trete ich die Heimreise an. Am Abend führe ich eine Diskussion zu Sicherheitsfragen.

Am Freitag steht eine herausfordernde Sitzung an: Wir beschäftigen uns mit Rahmenbedingungen, Richtpreisen und Marktthemen im Milchbereich.

(Zuger Zeitung, 6. März 2024)

Finanzsystem braucht stabilisierende Regelungen

Vor rund einem Jahr erschütterte das Aus der Credit Suisse die weltweite Bankenwelt. Mit der Übernahme durch die UBS konnte Schlimmeres verhindert werden, doch die Gefahr, dass in Zukunft weitere existenzielle Krisen die Finanzwirtschaft und die Realwirtschaft in den Abgrund reissen, sind real, ja absehbar.

Es stellen sich mir daher verschiedene Fragen: Entstehen solche Krisen durch unausgegorene Konstrukte? Oder durch mangelnde regulatorische Auflagen? Oder müssen wir solche Krisen aufgrund positiver Effekte des Geldes in Kauf nehmen, weil die Finanzwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zum heutigen Wohlstand leistet?

Aus meiner Sicht ist ein System mit ständig wiederkehrenden Finanzkrisen insgesamt sicher schlechter für unsere Wirtschaft als zwischenzeitliche finanzielle und volkswirtschaftliche Vorteile.

Es braucht deshalb stabilisierende Regelungen, welche die folgenden Fragen beantworten. Wie kann unsere Wirtschaft vor einem unkontrollierten Zusammenbruch einer Grossbank geschützt werden? Wie ist in Zukunft mit Bank Runs umzugehen? Welche zusätzlichen Befugnisse der Finanzaufsicht braucht es? In welchem Umfang soll der Staat/die Schweizerische Nationalbank SNB ausfallende Banken unterstützen? Und wie müssen die rechtlichen Mechanismen zur Kontrolle dieser Unterstützung aussehen?

Mit einem Blick zurück möchte ich meine Überlegungen beginnen.

Die einschneidenden Finanzkrisen der letzten hundert Jahre nahmen alle ihren Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika. Sei es jene von 1929, gefolgt von einer jahrelangen, weltweiten Wirtschaftskrise, der Börsencrash 1987 mit der anschliessenden Schweizer Immobilienkrise der 1990er Jahre, die grosse Finanzkrise 2007/08 mit weltweiter Verschuldung, deren Ende noch nicht abzusehen ist, sowie die erneute Instabilität des US-Finanzsystems, welche die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS 2023 zumindest mitausgelöst hat.

Rückblickend kann festgestellt werden, dass die europäische Finanzwirtschaft weit stabilere Strukturen aufwies als das amerikanische System. Bis in die 1980er Jahre hatten die Institute bis zu 20 und 30 Prozent Eigenmittel und waren demzufolge sehr robust, aber auch verantwortungsbewusst unterwegs.

Mit dem zunehmenden Einstieg von Schweizer Banken in den US-Finanzplatz und das amerikanische Investment-Banking wurde sukzessive auch das amerikanische Geschäftsmodell übernommen – und damit auch die Boni-Kultur.

Während die USA durch ihre Wirtschaftskraft, die hohe Professionalität des Machtzentrums Wall Street und der amerikanischen Mentalität solche Erschütterungen jeweils besser abfedern können, ist dies in Europa und bei uns viel weniger der Fall.

Ein Finanzsystem mit sporadischen Finanzkrisen, wie es die USA erfahrungsgemäss problemloser bewältigen können, ist für unsere Wirtschaft brandgefährlich. Die Finanzwirtschaft in der Schweiz muss zwingend angepasst werden und sich auf die Schweizer Werte zurückbesinnen, insbesondere mit dem jetzigen Klumpenrisiko der UBS. Gelingt dies nicht, ist die Zukunft unseres Finanz- und Wirtschaftsplatzes in höchstem Masse gefährdet.

Ein Finanzplatz Schweiz mit einem Geschäftsmodell mit unseren Schweizer Stärken von Qualität, Stabilität, Seriosität, Innovation und Rechtsstaatlichkeit in Verbindung mit den bewährten Institutionen und dem international hoch angesehenen demokratischen System, wäre langfristig eine Erfolgsgeschichte und weltweit einzigartig. Im Zeichen des globalen Wandels und dem Wunsch von immer mehr Menschen nach Nachhaltigkeit und Sicherheit wäre dieses Modell überdies kaum mit Risiken verbunden.  

Wenn wir nicht handeln, rauben wir der ganzen Volkswirtschaft Stabilität und Kontinuität. Ein Schutz der «Finanzwirtschaft» und deren Angestellten ist jedoch zwingend nötig. Selbstverständlich können die in der Marktwirtschaft üblichen konjunkturellen Zyklen kaum verhindert werden; es geht aber um das Brechen von unverantwortlichen Spitzen mit weltweiten Verwerfungen.

Ich erachte daher folgende Möglichkeiten als prüfenswert, um diese allenfalls bei systemrelevanten Bankinstituten einzuführen:

  1. Das Investmentbanking ist auf das absolut Notwendige zu reduzieren – mit Verbot des Eigenhandels – oder allenfalls auszulagern.
  2. Das Eigenkapital der Banken muss noch weiter erhöht werden, auch wenn scheinbar nicht mangelndes Eigenkapital die CS zu Fall gebracht hat. Anzustreben wäre bei systemrelevanten Banken 10 Prozent Stammkapital zur Bilanzsumme.
  3. Die Finanzmarktaufsicht (Finma) benötigt deutlich stärkere Instrumente und ausgewiesene Bankexperten. Die Verantwortlichkeiten müssen klarer geregelt werden. Sie muss fehlbare Verantwortungsträger mit persönlich zu tragenden Bussen bestrafen, sie freistellen und mit Branchenverbot belegen können. Beispielsweise durch Einflussnahme und Kontrolle des Risk-Managements der Institute. Einer Einführung von Frühzeit-Indikatoren bei CDS Spreads, Kursverlauf der ATI-Obligationen und Bonitätseinstufung von Rating Agenturen mit gesetzlicher Pflicht zum Eingreifen.
  4. Überprüfung der Überregulierung von nicht systemrelevanten kleineren Bankinstituten im Gleichschritt mit allfälliger Personalreduktion der Finma. Konzentration der personellen Ressourcen auf systemrelevante Institute.
  5. In der Geldwirtschaft ist eine speziell hohe Integrität der Verantwortlichen gefordert. Das Bonus-Anreizsystem für Manager ist in vernünftige Bahnen zu lenken.
  6. Die heutige «Too big to fail»-Gesetzgebung funktioniert nicht. Sie ist so zu verbessern, dass sie in jedem Fall und unabhängig von den Ursachen des Absturzes einer Bank greift.  
  7. Die juristischen Massnahmen gegen vorsätzliches und fahrlässiges Missmanagement sind zu verschärfen. Vergehen im Finanzdienstleistungsbereich dürfen nicht länger als «Gentlemen-Delikte» beurteilt werden.
  8. Grösserer Anteil der Einlagen bei den Bankinstituten mit Kündigungsfristen (Fristenregelung) sowie Einlagen, welche die Kunden nicht kurzfristig abziehen können.
  9. Bei einem internationalen Bank-Run ist der Abzug von Guthaben vorübergehend durch den Staat einzuschränken. (Analog zu Griechenland und Zypern, mit Erfolg.)
  10. Risko-Abdeckung der «Too big to fail»-Garantien in Form eines Abgeltungsfonds mit jährlicher Speisung der Institute anhand einer Versicherungs-Prämie.
  11. Überprüfung und allenfalls Ausweitung der Verantwortlichkeiten bei der SNB (Nationalbank) mit klaren Regelungen.

(Textbeitrag für swissinfo)

13. AHV-Rente – ungerecht und finanziell ruinös

Die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» fordert eine 13. AHV-Rente für alle Personen, die eine AHV-Rente beziehen. Das entspricht einer Erhöhung von 8,3 Prozent.

Gemäss Bundesrat verursacht dies ab 2033 zusätzliche Kosten von rund 5 Milliarden Franken im Jahr und macht die AHV zum Sanierungsfall. Gemäss Initianten sollen die höheren Kosten über zusätzliche Lohnabzüge oder Gewinnausschüttungen der Nationalbank finanziert werden. Beides sind untaugliche Instrumente. Die Nationalbank schreibt massive Verluste und hat keine Reserven. 

Eine Erhöhung der Lohnabzüge, plus 0,8 Prozent geht zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung und der Wirtschaft. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, plus 1,1Prozent, müsste von uns allen getragen werden, insbesondere aber von den jüngeren Generationen. Damit wird der Generationenvertrag überstrapaziert und die Umverteilung von jung zu alt erhöht. Dabei haben die Haushalte mit mindestens einem Rentner im Vergleich zu Haushalten mit Erwerbstätigen ein mehrfach höheres Vermögen. Es ist unsozial, dass die in der Summe ärmeren Erwerbstätigen zusätzlich geschröpft werden, um neue Leistungen an die in der Summe reicheren Rentner zu verteilen. Bereits heute zahlt der Steuerzahler über den Bund 20,2 Prozent der AHV-Renten. Dieser Beitrag müsste zukünftig ebenfalls um rund eine Milliarde Franken erhöht werden.

Damit die AHV ihre Funktion nachhaltig erfüllen kann, muss sich der Vertrag zwischen den Generationen im Gleichgewicht befinden. Die Abgaben müssen tragbar und über die Zeit hinweg stabil sein und keine Generation darf auf Kosten einer anderen bevorzugt werden. Die aktuelle Situation der AHV erfüllt diese Kriterien nicht mehr. Die Abgaben sind bereits erhöht worden und die heutigen Erwerbstätigen müssen mehr Beiträge zahlen als ihre Eltern.

Weiter verfügen 88 Prozent der heutigen Rentnerinnen und Rentner über eine existenzsichernde Rente. Der starre Mechanismus einer gleichmässigen Erhöhung der ausbezahlten Renten führt dazu, dass die wirklich Bedürftigen, die nur die Minimalrenten haben, lediglich einen kleinen «Dreizehnten», die Gutgestellten mit den Maximalrenten jedoch viel mehr erhielten. 

Die Initiative ist deshalb eine Mogelpackung und unfair gegenüber denjenigen, die dafür bezahlen. Nicht vergessen werden darf auch, dass über 800 000 Renten ins Ausland bezahlt werden und durch den starken Franken schon überproportional bevorteilt sind. Es ist zielführender, die kleinen und mittleren Renten gezielt zu ergänzen und damit ihre soziale Sicherheit im Alter zu gewährleisten. Dies kostet viel weniger und ist sozial gerechter.

Peter Hegglin, Ständerat und bald auch AHV-berechtigt

Zuger Ständeräte liegen auf Platz 2 wenn es darum geht, so abzustimmen wie die Kantonsbevölkerung

IWP ist ein Forschungsinstitut für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern. Es erstellt unter anderem dem „Parlameter“, welche Bürgernähe aufgrund ihrer Entscheidungen misst.

In einem aktuellen Ranking wurde untersucht, wie stark die Abstimmungsentscheide im Parlament mit dem Stimmverhalten der Kantonsbevölkerung, die sie vertreten, übereinstimmen.

Nach dem Kanton Glarus stehen die Zuger Ständeräte Peter Hegglin (Mitte) und Matthias Michel (FDP) dabei mit 77,1 Prozent auf Platz zwei.

Verhältnis zwischen Parlamentsmitgliedern und ihren Kantonen

Im Parlament die Nr. 5 mit dem grössten politischen Einfluss

Im kürzlich veröffentlichten BCW Influence Index Schweiz findet sich mein Name auf Rang 5 der 246 Parlamentsmitglieder mit dem grössten politischen Einfluss. Der parlamentarische Einfluss nimmt Bezug auf die Arbeit im Ratsbetrieb und in den Kommissionen, wenn es darum geht, politischen Geschäften zum Durchbruch zu verhelfen und Allianzen zu schmieden.

Ich freue mich, in der Partei zu politisieren, die nach dieser Untersuchung im Schweizer Parlament den stärksten Einfluss hat. Sechs unserer Fraktionsmitglieder finden sich unter den Top 10 im Ranking, angeführt von Erich Ettlin (OW) und Benedikt Würth (SG). Die Mitte nimmt direkt Einfluss auf wichtige politische Entscheide und hilft mit, Brücken zu bauen. Dies liegt mir am Herzen und ich engagiere mich gerne weitere vier Jahre für tragfähige politische Lösungen.

Der BCW Influence Index wurde aufgrund von Daten erstellt, die zwischen Juni 2022 und Juli 2023 erhoben wurden. Dabei wurde unterschieden zwischen Einfluss innerhalb des Parlaments und in der Öffentlichkeit.

Bericht in „20 Minuten“

Motion gegen steigende Kosten im Gesundheitswesen

Die ständig steigende Kosten und damit das Wachstum der Krankenversicherungsprämien werden immer mehr zu einer Belastungsprobe für das schweizerische Gesundheitswesen. Krankenversicherer sind heute verpflichtet, mit jedem zugelassenen Leistungserbringer einen Vertrag abzuschliessen. Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit spielen in der Realität bisher nur eine untergeordnete Rolle. Die Lockerung des Vertragszwangs ist aus meiner Sicht als griffiges Instrument gegen die Mengen- und Kostenexplosion zu prüfen. 

Motion Lockerung des Vertragszwangs im KVG

„Bienen-Motion“ zur Sicherung der Insektenbestäubung

Etwa 80 Prozent der Kulturpflanzen sind für ihre Bestäubung auf Wild- und Honigbienen angewiesen. Laut Agroscope liegt der Nutzwert der Bestäubungsleistung für die Schweiz zwischen 205 bis 479 Millionen Franken pro Jahr. Diese Bestäubungsleistung ist für die Ernährungssicherheit und Selbstversorgung des Landes unerlässlich und muss gesichert werden. 

Motion Sicherung der Insektenbestäubung, insbesondere durch Wild- und Honigbienen

Mehr zur Bestäubungsleistung der Bienen

Invasive Arten – Taten statt schöne Worte!

Am 14. September 2023 habe ich eine Motion eingereicht, mit der der Bundesrat beauftragt wird, zur Bekämpfung von invasiven Organismen, namentlich der Kirschessigfliege und der asiatischen Hornisse, schweizweit umgehend wirksame Behandlungsmethoden zuzulassen. – Das Zuständigkeitswirrwarr zwischen den Bundesämtern muss geklärt werden!

Motion Endlich Taten statt schöner Worte bei der Bekämpfung von invasiven Organismen

Bessere Absicherung der Vorsorgegelder

Mit meiner Motion möchte ich eine bessere Absicherung von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben erreichen. Die Vorfälle vom 19. März 2023, dem Tag, an welchem die Credit Suisse fast in Konkurs gegangen wäre, zeigen, dass hier eine Notwendigkeit gegeben ist. 100 000 Franken hätten Besitzer von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben noch auf sicher gehabt. Der Rest wäre dann je nach Ausgang des Kollokationsverfahrens unsicher gewesen. Das heisst, dass ihnen wahrscheinlich Vorsorgeguthaben von 400 000 bis 500 000 Franken oder noch mehr verlustig gegangen wären.

Der Ständerat hat die Motion mit 37:0 Stimmen angenommen. Als nächstes wird der Nationalrat über den Vorstoss beraten.

Motion Bessere Absicherung der Freizügigkeits und Säule 3a-Guthaben

Meine Argumente im Ständerat für eine Unterstützung der Kostenbremse-Initiative

Bericht zum Vorstoss im „Blick“

Bericht in „AWP Soziale Sicherheit„, 20.9.2023

Bericht in „Schweizer Personalvorsorge“ 9-23

Sommerzeit ist Bienenzeit

Als passionierter Imker ist es immer eine Freude, meine Bienenschwärme ausfliegen zu sehen.

Wissenswertes über die Imkerei, Bienen un d ihren Lebensraum findet sich auf der Webseite des Imkervereins Ägerital.

«Zuger Chriesisturm»

Als Präsident der IG Zuger Chriesi blicke ich mit Freude auf diesen einmal mehr sehr gelungenen Anlass zurück. Zahlreiche Helferinnen und Helfer haben es möglich gemacht, die Eröffnung der Chrisisaison auf diese traditionelle Art und Weise zu feiern.

Weitere Impressionen auf der Seite der IG Zuger Chriesi oder in diesem Bericht.

Voller Einsatz beim Zuger Chriesisturm. (IG Zuger Chriesi)

«Parlamotion»

Vor Abschluss der Sommersession lud Swiss Olympic zur «Parlamotion», dem bereits traditionellen Parlamentslauf beim Bundeshaus. 80 Ratsmitglieder aus allen Fraktionen nahmen daran teil. Ein schöner Anlass, bei dem die gemeinsame Freude im Zentrum steht, bevor in den Räten wieder engagiert politisiert wurde.

Impressionen des Parlamotion 2023 vom Donnerstag, 15. Juni 2022 auf der Bundesterrasse beim Bundeshaus in Bern. (Swiss Olympic/KEYSTONE/Dominic Bruegger)

Debatte zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP im Ständerat am 30. Mai 2023

Ohne Gegenvorschlag zur Initiative, welche zu Mehrkosten von 4,5 Milliarden Franken Stand 2020 führt, in eine Volkabstimmung zu gehen, erachte ich nicht als sinnvoll, ja als gefährlich. Die Umsetzung der Volksinitiative ist nicht nur ausserordentlich teuer, die Initiative liefert auch keine Antworten auf die eigentliche Frage: Wie können wir die Krankversicherungsprämien bezahlbar halten.

Vollständiges Votum von Peter Hegglin lesen

Zug schützt, was wichtig ist. Ja zum Klimaschutzgesetz am 18. Juni 2023.

«Wir kaufen jedes Jahr für 8 Milliarden Franken Öl und Gas im Ausland. Ich würde dieses Geld lieber in die einheimische Wirtschaft investieren und so Wertschöpfung und Arbeitsplätze schaffen.» Peter Hegglin, Ständerat Zug

Komitee für «Klimaschutzgesetz JA» Kanton Zug

OECD-Mindeststeuer – Abstimmung vom 18. Juni 2023

Grosse, international tätige Unternehmen sollen in jedem Land weltweit zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Darauf haben sich rund 140 Staaten weltweit geeinigt. Hält sich die Schweiz nicht daran, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung der Unternehmen vornehmen.

Um zu verhindern, dass Steuergeld ins Ausland fliesst, hat der Bundesrat einen neuen Verfassungsartikel erarbeitet, der als Grundlage für eine nationale Umsetzung der OECD-Mindeststeuer dient.

Ziel ist es, dass Schweizer Unternehmen ihre Steuern weiter in der Schweiz bezahlen und vor Zusatzbesteuerung und Steuerverfahren im Ausland geschützt werden. So kann die Schweiz eigenständig über zusätzliche Steuereinnahmen verfügen. Das Steuersubstrat bleibt hier. (zukunft-sichern.ch)

Für dieses Ziel setze ich mich ein!

Die Abstimmung über die Verfassungsänderung findet am 18. Juni 2023 statt.

Ja zur OECD Mindeststeuer.

Der Chriesikanton trägt sein blütenweisses Festtagsgewanddas Chriesitelefon gibt Auskunft zur Bluescht

Im Kanton Zug hat die Blütezeit der Kirschbäume angefangen. Die Chriesibluescht beginnt in den Talgemeinden etwas früher als in höher gelegenen Lagen. So kann das Spektakel über mehrere Wochen hinweg auf eigens festgelegten Chriesiwanderungen genossen werden. Wo genau es gerade am schönsten blüht, weiss das Zuger Chriesitelefon.

Im April erfasst jeweils ein einzigartiges Naturphänomen das Zugerland. Mit dem Beginn der Blütezeit der Kirschbäume erstrahlen ganze Landstriche im blütenweissen Gewand. Die «Chriesibluescht», wie die Zugerinnen und Zuger die Erscheinung nennen, dauert mehrere Wochen an. Sie beginnt in den Tallagen und zeigt sich mit einiger Verzögerung auch in den Zuger Berggemeinden. Wer sich an der Blütenpracht erfreuen möchte, hat so die Gelegenheit an verschiedenen Orten zu bestaunen.

Chriesiwanderungen mit Panoramablick

Der genaue Zeitpunkt, wann die Bluescht beginnt, hängt vom Wetter ab. In milden Wintern wird die Vegetation früher geweckt. Kalte Wochen im März und Anfang April können den natürlichen Prozess dagegen bremsen. Wer es genau wissen will, kann das Chriesitelefon von Zug Tourismus anrufen. Unter der Telefonnummer 041 723 68 00 erfährt man während der Bluescht, wo genau die Bäume gerade am schönsten blühen.

Auf der Website von Zug Tourismus (www.zug-tourismus.ch) sind mehrere Chriesiwanderungen beschrieben. Auf dem Gebiet der Stadt Zug, von Zug nach Goldau oder von der Stadt hinauf ins Berggebiet nach Menzingen führen die Wege durch traumhaft schöne Chriesikulturen. Ergänzt wird das Erlebnis teilweise durch einen unvergesslichen Ausblick auf den Zugersee und die immer noch verschneiten Alpengipfel.

Frost beeinflusst die Kirschen

Die Zeit der Bluescht ist für die Chriesibauern mit einiger Anspannung verbunden. Im April sind immer wieder Kälteeinbrüche zu verzeichnen. Diese können den blühenden Bäumen arg zusetzen. Frostnächte in der Blütezeit führen dazu, dass an den Bäumen keine oder nur sehr wenig Früchte wachsen. Da der Frost aber meist sehr lokal begrenzt auftritt, gefährdet er zumeist glücklicherweise nicht die gesamte Ernte.

Getragen wird die Kirschenkultur von der IG Zuger Chriesi. Diese hat vor wenigen Jahren das ambitiöse Ziel erreicht, die Zuger Landschaft mit 1000 neu gepflanzten Chriesibäumen zu bereichern. Damit konnte die Zuger Chriesikultur neu belebt werden. Gegenwärtig laufen Abklärungen, wie sich der Chriesikanton Zug am Eidgenössischen Jodelfest, das vom 16. bis 18. Juni 2023 in Zug stattfindet, präsentieren wird. Wenn alles klappt, können die Festbesucherinnen und -besucher sich an einem Stand an prominenter Lage über die Chriesikultur informieren und traditionsreiche Produkte wie das berühmte Zuger Kirschwasser oder die Zuger Kirschtorte degustieren.

Weitere Infos: www.zugerchriesi.ch oder Peter Hegglin, Präsident IG ZUGER CHRIESI, 041 755 34 43.

Wichtige Gründe für ein Ja zu den Änderungen bei den Stempelabgaben

Unternehmen, die heute mit privatem Kapital in die Zukunft investieren, müssen auf diesem eine Steuer entrichten. Bevor das Geld investiert ist und einen Gewinn abwirft, ist eine staatliche Abgabe geschuldet. Das ist etwa so absurd, wie wenn bei einer Einzahlung auf ein Sparkonto eine staatliche Gebühr erhoben würde. Nur noch die Schweiz, Liechtenstein, Griechenland und Spanien erheben eine solche Abgabe. Gegen 90% der von der Emissionsabgabe betroffenen Firmen sind KMU. Die Änderung des Stempel-abgaben-Gesetzes würde also die mittelständischen Unternehmen entlasten und Arbeitsplätze sichern.

Start-Ups und Jungunternehmen sind in den ersten Jahren stark auf Kapital angewiesen. Auch kleinere Unternehmen leiden unter der Emissionsabgabe, denn die Schwelle von 1 Mio. Franken, bis zu welcher die Emissionsabgabe nicht anfällt, wird oft rasch übertroffen. Dass innovative Start-ups wachsen können, ist im Interesse aller. So entstehen Arbeitsplätze und der Wirtschaftsstandort profitiert von neuen, innovativen Ideen.

Eine Annahme des Gesetzes würde also unseren Standort stärken

Nach den Turbulenzen der Pandemie braucht der Wirtschafts- und Werkplatz Schweiz Leute, die bereit sind, Investitionen zu tätigen. Nur so können wir unseren Lebensstandard erhalten. Mit der Reform fördern wir die Finanzierung von Schweizer Unternehmen durch schweizerische Geldgeber. Dadurch würde unsere Steuerbasis erweitert und die Steuerausfälle wären bald durch Mehreinnahmen kompensiert.

Die Debatten im National- und Ständerat wurden vor dem Hintergrund der bevorstehenden OECD-Steuerreform (Konzernsteuerreform; Mindeststeuer von 15 Prozent auf Unternehmensgewinnen) geführt. Die Vorlage wäre ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung. Sie erhielt im Parlament denn auch grosse Unterstützung.

Peter Hegglin, Ständerat Mitte

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