Aktuell
Debatte zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP im Ständerat am 30. Mai 2023
Ohne Gegenvorschlag zur Initiative, welche zu Mehrkosten von 4,5 Milliarden Franken Stand 2020 führt, in eine Volkabstimmung zu gehen, erachte ich nicht als sinnvoll, ja als gefährlich. Die Umsetzung der Volksinitiative ist nicht nur ausserordentlich teuer, die Initiative liefert auch keine Antworten auf die eigentliche Frage: Wie können wir die Krankversicherungsprämien bezahlbar halten.
Vollständiges Votum von Peter Hegglin lesen

Zug schützt, was wichtig ist. Ja zum Klimaschutzgesetz am 18. Juni 2023.
«Wir kaufen jedes Jahr für 8 Milliarden Franken Öl und Gas im Ausland. Ich würde dieses Geld lieber in die einheimische Wirtschaft investieren und so Wertschöpfung und Arbeitsplätze schaffen.» Peter Hegglin, Ständerat Zug
Komitee für «Klimaschutzgesetz JA» Kanton Zug

OECD-Mindeststeuer – Abstimmung vom 18. Juni 2023
Grosse, international tätige Unternehmen sollen in jedem Land weltweit zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Darauf haben sich rund 140 Staaten weltweit geeinigt. Hält sich die Schweiz nicht daran, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung der Unternehmen vornehmen.
Um zu verhindern, dass Steuergeld ins Ausland fliesst, hat der Bundesrat einen neuen Verfassungsartikel erarbeitet, der als Grundlage für eine nationale Umsetzung der OECD-Mindeststeuer dient.
Ziel ist es, dass Schweizer Unternehmen ihre Steuern weiter in der Schweiz bezahlen und vor Zusatzbesteuerung und Steuerverfahren im Ausland geschützt werden. So kann die Schweiz eigenständig über zusätzliche Steuereinnahmen verfügen. Das Steuersubstrat bleibt hier. (zukunft-sichern.ch)
Für dieses Ziel setze ich mich ein!
Die Abstimmung über die Verfassungsänderung findet am 18. Juni 2023 statt.
Der Chriesikanton trägt sein blütenweisses Festtagsgewand – das Chriesitelefon gibt Auskunft zur Bluescht
Im Kanton Zug hat die Blütezeit der Kirschbäume angefangen. Die Chriesibluescht beginnt in den Talgemeinden etwas früher als in höher gelegenen Lagen. So kann das Spektakel über mehrere Wochen hinweg auf eigens festgelegten Chriesiwanderungen genossen werden. Wo genau es gerade am schönsten blüht, weiss das Zuger Chriesitelefon.

Im April erfasst jeweils ein einzigartiges Naturphänomen das Zugerland. Mit dem Beginn der Blütezeit der Kirschbäume erstrahlen ganze Landstriche im blütenweissen Gewand. Die «Chriesibluescht», wie die Zugerinnen und Zuger die Erscheinung nennen, dauert mehrere Wochen an. Sie beginnt in den Tallagen und zeigt sich mit einiger Verzögerung auch in den Zuger Berggemeinden. Wer sich an der Blütenpracht erfreuen möchte, hat so die Gelegenheit an verschiedenen Orten zu bestaunen.
Chriesiwanderungen mit Panoramablick
Der genaue Zeitpunkt, wann die Bluescht beginnt, hängt vom Wetter ab. In milden Wintern wird die Vegetation früher geweckt. Kalte Wochen im März und Anfang April können den natürlichen Prozess dagegen bremsen. Wer es genau wissen will, kann das Chriesitelefon von Zug Tourismus anrufen. Unter der Telefonnummer 041 723 68 00 erfährt man während der Bluescht, wo genau die Bäume gerade am schönsten blühen.
Auf der Website von Zug Tourismus (www.zug-tourismus.ch) sind mehrere Chriesiwanderungen beschrieben. Auf dem Gebiet der Stadt Zug, von Zug nach Goldau oder von der Stadt hinauf ins Berggebiet nach Menzingen führen die Wege durch traumhaft schöne Chriesikulturen. Ergänzt wird das Erlebnis teilweise durch einen unvergesslichen Ausblick auf den Zugersee und die immer noch verschneiten Alpengipfel.
Frost beeinflusst die Kirschen
Die Zeit der Bluescht ist für die Chriesibauern mit einiger Anspannung verbunden. Im April sind immer wieder Kälteeinbrüche zu verzeichnen. Diese können den blühenden Bäumen arg zusetzen. Frostnächte in der Blütezeit führen dazu, dass an den Bäumen keine oder nur sehr wenig Früchte wachsen. Da der Frost aber meist sehr lokal begrenzt auftritt, gefährdet er zumeist glücklicherweise nicht die gesamte Ernte.
Getragen wird die Kirschenkultur von der IG Zuger Chriesi. Diese hat vor wenigen Jahren das ambitiöse Ziel erreicht, die Zuger Landschaft mit 1000 neu gepflanzten Chriesibäumen zu bereichern. Damit konnte die Zuger Chriesikultur neu belebt werden. Gegenwärtig laufen Abklärungen, wie sich der Chriesikanton Zug am Eidgenössischen Jodelfest, das vom 16. bis 18. Juni 2023 in Zug stattfindet, präsentieren wird. Wenn alles klappt, können die Festbesucherinnen und -besucher sich an einem Stand an prominenter Lage über die Chriesikultur informieren und traditionsreiche Produkte wie das berühmte Zuger Kirschwasser oder die Zuger Kirschtorte degustieren.
Weitere Infos: www.zugerchriesi.ch oder Peter Hegglin, Präsident IG ZUGER CHRIESI, 041 755 34 43.
Wichtige Gründe für ein Ja zu den Änderungen bei den Stempelabgaben
Unternehmen, die heute mit privatem Kapital in die Zukunft investieren, müssen auf diesem eine Steuer entrichten. Bevor das Geld investiert ist und einen Gewinn abwirft, ist eine staatliche Abgabe geschuldet. Das ist etwa so absurd, wie wenn bei einer Einzahlung auf ein Sparkonto eine staatliche Gebühr erhoben würde. Nur noch die Schweiz, Liechtenstein, Griechenland und Spanien erheben eine solche Abgabe. Gegen 90% der von der Emissionsabgabe betroffenen Firmen sind KMU. Die Änderung des Stempel-abgaben-Gesetzes würde also die mittelständischen Unternehmen entlasten und Arbeitsplätze sichern.
Start-Ups und Jungunternehmen sind in den ersten Jahren stark auf Kapital angewiesen. Auch kleinere Unternehmen leiden unter der Emissionsabgabe, denn die Schwelle von 1 Mio. Franken, bis zu welcher die Emissionsabgabe nicht anfällt, wird oft rasch übertroffen. Dass innovative Start-ups wachsen können, ist im Interesse aller. So entstehen Arbeitsplätze und der Wirtschaftsstandort profitiert von neuen, innovativen Ideen.
Eine Annahme des Gesetzes würde also unseren Standort stärken.
Nach den Turbulenzen der Pandemie braucht der Wirtschafts- und Werkplatz Schweiz Leute, die bereit sind, Investitionen zu tätigen. Nur so können wir unseren Lebensstandard erhalten. Mit der Reform fördern wir die Finanzierung von Schweizer Unternehmen durch schweizerische Geldgeber. Dadurch würde unsere Steuerbasis erweitert und die Steuerausfälle wären bald durch Mehreinnahmen kompensiert.
Die Debatten im National- und Ständerat wurden vor dem Hintergrund der bevorstehenden OECD-Steuerreform (Konzernsteuerreform; Mindeststeuer von 15 Prozent auf Unternehmensgewinnen) geführt. Die Vorlage wäre ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung. Sie erhielt im Parlament denn auch grosse Unterstützung.

Peter Hegglin, Ständerat Mitte