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Kolumnen
Wintersession!
Meine Berner Sessions-Woche vom 9. bis 14. Dezember, Zuger Zeitung, 13. Dezember 2024
Am Montagmorgen reise ich zur zweiten Sessionswoche nach Bern. Zum Auftakt des Sitzungsreigen bespreche ich im Restaurant «Galerie des alpes», im Parlamentsgebäude, mit Branchenvertretern Themen zu Dienstbarkeiten im bäuerlichen Bodenrecht.
Jeweils zu Beginn der zweiten Sitzungswoche in der Wintersession machen wir eine Gesamtfoto des neu konstituierten Ständerates. Im Zentrum des Ständeratssaales wird diese Aufnahme gemacht. Es ist schon meine zehnte Foto. Anschliessend geht es an die Arbeit. Wir beraten als Zweitrat den Voranschlag 2025 und den Finanzplan 2026-28 des Bundes. Dieser birgt einigen Sprengstoff. Die Differenzen zwischen den Räten sind gross, obwohl beide Kammern die Schuldenbremse einhalten. Beide Kammern wollen mehr Geld für die Ausrüstung der Armee zur Verfügung stellen. Bei den Einsparungen sind wir uns aber nicht einig. Dazu werden viele Sitzungsstunden im Rat und in der Finanzkommission folgen. Ärgerlich für den Kanton Zug ist, dass die Finanzkommission und der Ständerat den Verteilschlüssel der OECD-Ergänzungssteuer zu unserem Nachteil verändern will. Wir werden uns bis zum Ende der Session noch mehrmals in verschiedenen Gremien und unzähligen Stunden über die Finanzen beugen. Gegen Abend kommt meine Frau nach Bern. Mit einem befreundeten Ehepaar geniessen wir ein «Weihnachtsessen» im Kornhauskeller in Bern.
Früh am Dienstagmorgen beginnen die ersten Absprachen zwischen den Fraktionen. Aussenpolitische Themen stehen am Morgen auf der Traktandenliste des Rates. Der Unterstützungsplan für die Ukraine, zur Hilfe der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge und das Verhältnis zur EU, um nur einige zu nennen. Am Nachmittag folgt eine lange Fraktionssitzung. Im weihnächtlich geschmückten Bern geniessen wir am späten Abend mit ehemaligen Mitarbeitenden ein Nachtessen in der Altstadt.
Die Besinnung am Mittwochmorgen, vor Beginn der Ratsdebatten, erlebt einen Primeur, Nationalrätin Estelle Revaz aus Genf rundet den Anlass mit dem Cello ab.
Anschliessen beraten wir verschiedene Themengebiete, so zur Verteidigung, zur Digitalisierung und zum Unterschriftensammeln.
Um 12.00 Uhr folgen die Wahlen für das Präsidium des Bundesrates. Beide Nominierten, Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Bundesrat Guy Parmelin werden mit guten und sehr guten Resultaten gewählt. Bundesrätin Karin Keller-Sutter erhält als Präsidentin etwas weniger Stimmen, höchstwahrscheinlich aufgrund ihrer konsequenten Linie bei den Staatsfinanzen.
Am Mittwochmittag, nach den Wahlen folgt im Parlamentsgebäude ein Apéro mit St. Galler Spezialitäten, organisiert vom Wohnkanton der gewählten Bundespräsidentin. Aufgrund der vielen Differenzen verbringe ich anschliessend den Nachmittag mit Zahlen anstelle des gemeinsamen Mittagessens mit der Fraktion und weiteren Eingeladenen aus Verwaltung und Partei.
Am Donnerstagmorgen beraten wir Themen wie Voranschlag 2025, die Einführung einer Swiss Government Cloud, den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und die Immobilienbotschaft 2024. Beim Zollgesetz schaffen wir nur noch die Eintretensdebatte.
Donnerstagnachmittag nehme ich als Ersatzmitglied an einer Kommissionssitzung zur Rettung des Stahlwerk Gerlafingen teil. Wir beraten Massnahmen zur Reduktion des Netzzuschlags. Solchen Massnahmen stehe ich kritisch gegenüber. Fragwürdig ist auch, ob dafür eine genügende Verfassungsgrundlage besteht.
Peter Hegglin, Ständerat, 13. Dezember 2024
Auf zur letzten Sessionswoche!
Meine Berner Woche (12. bis 16. Juni 2023), Zuger Zeitung, 17. Juni 2023
Um 10 Uhr nehme ich am Montag den Zug nach Bern. Um 13.15 Uhr in der Gruppensitzung werden die anstehenden die Geschäfte der Woche besprochen. Im ständerätlichen Plenum behandeln wir den Geschäftsbericht des Bundesgerichts, danach der aussenpolitische Bericht. Bundesrat Cassis hat weitere aussenpolitische Geschäfte zu vertreten. Am Schluss der Sitzung besuche ich eine Veranstaltung der Organisation STSA, bei welcher auch Zuger Rohstoffhändler angeschlossen sind und auf dem Heimweg zu meiner Wohnung mache ich einen Abstecher zum Hauseigentümerverband.
Am Dienstagmorgen früh beraten wir in der Finanzkommission letzte Differenzen zum Nationalrat. Die Finanzkommission beschliesst mit knapper Mehrheit einen Kompromiss und ist bereit, weitere finanzielle Mittel zum Bau von Containern für Asylunterkünfte freizugeben. Der Ständerat ist anschliessend anderer Meinung und will erst vorhandene Zivilschutzunterkünfte nutzen.
Acht Vorstösse, die im Zusammenhang mit der Übernahme der CS durch die UBS stehen, werden der zuständigen Kommission überwiesen. Der Rat möchte zuerst Ergebnisse der eingesetzten PUK abwarten, bevor er dem Bundesrat weitere Aufträge erteilt. Es folgen die Biodiversitätsinitiative, die wir ohne Gegenvorschlag ablehnen.
In den Mittwoch starte ich mit einem ökumenischen Besinnungsmoment. In der Vereinigten Bundesversammlung wählen wir nebenamtliche Richter und Richterinnen des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts und den Bundesanwalt und stellvertretende Bundesanwälte.
Im Ständerat beraten wir anschliessend Verpflichtungskredite für die Standortförderung. Weiter folgen Themen zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, zum Wettbewerbsrecht und zur Wohnbauförderung. In einer ausserordentlichen Session behandeln wir Themen der Gleichstellung. Mit einem sehr grossen Aufmarsch auf dem Bundesplatz machen die Frauen auf ihre Anliegen aufmerksam.
Am Mittagnachmittag bespreche ich als Präsident des Verbandes der kleinen und mittleren Krankenkassen mit dem Direktor den Ablauf der kommenden Delegiertenversammlung. Am Abend haben die Schweizer Bierbrauer zum Apéro eingeladen. Mit einem kurzen Besuch bei Bier und Brezel beschliesse ich den Abend.
Am Donnerstag wurde die «Parlamotion 2023, der traditionelle Parlamentslauf beim Bundeshaus, gestartet, an dem ich gerne teilgenommen habe. Im Haus drinnen lehnte der Ständerat definitiv den zusätzlichen Kredit für den Bau von Containern für Asylunterkünfte ab. Der Bundesrat bekommt aber trotzdem 139 Millionen Franken zur Realisierung von Unterbringungsmöglichkeiten.
Am Mittag wird eine Life-Übertragung nach Kiew geschaltet. Der ukrainische Präsident Selenski spricht zu den anwesenden Parlamentariern. In einer Gartenwirtschaft beschliessen wir am Abend in der ständerätlichen Gruppe der Mitte die Session und halten Rückschau.
Am Freitagmorgen folgen die Schlussabstimmungen. Einem schönen Ritual folgend verabschieden wir uns danach in die Sommerpause. Vor den Sommerferien stehen dann noch vier intensive zweitägige Kommissionssitzungen an.
In Zug erwartet mich derweil eine andere Welt: Am Abend eröffne ich das Zelt der IG Zuger Chriesi am Schweizerischen Jodlerfest in Zug und werde verschiedene Jodlergruppen ansagen dürfen.
Peter Hegglin, Ständerat
Leserbriefe
Welche Medizin für das Gesundheitswesen?
Leserbrief zu den Abstimmungen über die Krankenkassen-Initiativen vom 9. Juni 2024
Laut eines Expertenberichts des Bundes könnten im obligatorischen Bereich bereits heute 6 Milliarden Franken pro Jahr ohne Qualitätsverlust eingespart werden. Ein wichtiger Grund dafür sind die zahlreichen Fehlanreize im heutigen System.

Praxisärzte können ihre Einkommen mit jeder einzelnen Leistung erhöhen. Ärzte, welche Patienten mehr als nötig und damit falsch behandeln, werden mit höheren Einkommen belohnt als solche, die kosteneffiziente Therapien verschreiben und auch einmal auf die Selbstheilungskräfte vertrauen. Ärzte können ihr Einkommen aufbessern, wenn sie medizinisch Unnötiges anwenden, Patienten immer wieder aufbieten oder nicht unbedingt nötige Medikamente verkaufen, welche zudem massiv teurer sind als in vergleichbaren Ländern. Spitäler können ihre Abteilungen besser auslasten, indem sie unzweckmässig intensiv diagnostizieren, behandeln und unnötig stationär behandeln.
Alle Versuche, das Kostenwachstum abzuschwächen sind bisher gescheitert.
Die Schweiz hat 60% mehr Spitalbetten als Dänemark oder Schweden. Das Gesundheitswesen ist aktuell der einzige Bereich, in welchem die Leistungserbringer beim Preis mitreden und danach praktisch unbegrenzt Leistungen in Rechnung stellen können. Alle Versuche, das Kostenwachstum abzuschwächen sind bisher gescheitert. Mit der Kostenbremse-Initiative will «Die Mitte» Bundesrat, Parlament und Leistungserbringer zum Sparen verpflichten, wenn die Kosten weiterhin überproportional steigen. Mit der Initiative wird die dazu nötige Verfassungsgrundlage geschaffen. Die Erfahrung zeigt, dass es einen gewissen Druck braucht, damit das Sparpotenzial genutzt wird. Die eingangs erwähnten Bespiele zeigen, dass Verbesserungen und Einsparungen ohne Qualitätsverlust möglich sind. Deshalb Ja zur Kostenbremse-Initiative. Im Gegensatz dazu will die Prämieninitiative der SP die ständig steigenden Kosten nur anders finanzieren – ohne das Problem effektiv anzupacken.
Im Jahr 2022 erhielt rund ein Viertel der Bevölkerung in der Schweiz eine Prämienverbilligung. Das sind 2,3 Millionen Personen. Der Bund hat für die Prämienverbilligung 2,9 Milliarden Franken ausgegeben, die Kantone 2,5 Milliarden. Der Bund erhöht seinen Beitrag an die Prämienverbilligung automatisch, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung und damit die Prämien steigen.
Die Kantone haben grossen Einfluss auf die Gesundheitskosten
Bei Annahme der Initiative müssten Bund und Kantone die Prämien zusätzlich um mehrere Milliarden Franken pro Jahr verbilligen. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat geschätzt, dass die Initiative bei Bund und Kantonen zu Mehrausgaben im Jahr 2030 in der Höhe von 6 bis 10 Milliarden Franken führen könnte. Der Bund müsste diese zu mindestens zwei Dritteln finanzieren, die Kantone müssten den Rest übernehmen.
Die Kantone sind für die Gesundheitsversorgung verantwortlich. Sie haben damit einen enorm grossen Einfluss auf die Kosten. Sie können zum Beispiel bestimmen, wie viele Spitäler und wie viele Ärztinnen und Ärzte zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen dürfen. Das ist ein Grund, warum die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Die Höhe der Prämien ist je nach Kanton sehr verschieden, weil die Krankenkassen die Prämien so festlegen müssen, dass die kantonalen Kosten gedeckt werden. Die Initiative führt somit zu einer massiven Umverteilung.
Ein deutliches Ja zur Kostenbremse und ein überzeugtes Nein zur 10% Initiative
Die kostenbewussteren Deutschschweizer ländlichen Kantone müssten über die Bundessteuern umfangreiche Beiträge zum Beispiel an den Kanton Basel-Stadt und Westschweizer Kantone leisten. Mit dem höheren Bundesbeitrag steigen nicht nur die Gesundheitskosten sondern auch die Staatausgaben zusätzlich. Aus all diesen Gründen ein deutliches Ja zur Kostenbremse und ein überzeugtes Nein zur 10% Initiative.
Gouverner c`est prévoir
Die Schweiz verdankt den hohen Wohlstand einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik in den vergangenen Jahren. Wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen haben dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet. Unter anderem siedelten sich viele international tätige Unternehmen an. Diese Unternehmen schufen zahlreiche Arbeitsplätze, sowohl direkt als auch indirekt bei zuliefernden Unternehmen. So tragen diese Unternehmen beträchtlich zum Steueraufkommen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie zu den Sozialversicherungsabgaben bei.

Um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, müssen wir angesichts des intensiven internationalen Standortwettbewerbs unsere Regelungen anpassen. Das ursprünglich zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft lancierte OECD/G20-Projekt ist weit fortgeschritten und verlangt für bestimmte Unternehmensgruppen eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent. Mit einer Ergänzungssteuer sollen solche Unternehmen die Mindestbesteuerung in der Schweiz erreichen. Damit werden die zusätzlichen Steuereinnahmen der Schweiz zufliessen und die hier ansässigen Unternehmen können vor zusätzlichen Steuerverfahren im Ausland geschützt werden.
Bei der Ergänzungssteuer beschränkt sich der Anwendungsbereich auf grosse Unternehmensgruppen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro erreichen. Die heutige Gewinnsteuer von Bund und Kantonen wird für alle Unternehmen unverändert weitergeführt.
Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer sollen zu 75 Prozent den Kantonen zukommen, die übrigen 25 Prozent gehen an den Bund. Dieser soll die zusätzlichen Mittel dazu verwenden, die Attraktivität des Standortes Schweiz zu fördern.
Mit dieser föderalistisch geprägten Umsetzung besteht weiterhin ein Anreiz für die Kantone, wettbewerbsfähige Steuerbelastungen anzubieten. Gleichzeitig werden die zusätzlichen Steuereinnahmen der Kantone im nationalen Finanz- und Lastenausgleich berücksichtigt
Die finanziellen Auswirkungen der Reform lassen sich nicht zuverlässig schätzen. Die Datenlage ist ungenau und bestimmte Reformelemente lassen sich nicht quantifizieren. Die Schätzungen ergeben für Bund und Kantone kurzfristig jährliche Mehreinnahmen von rund 1 bis 2,5 Milliarden Franken.
Das Vorgehen erlaubt eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2024. Die Übergangsbestimmungen legen fest, welche Grundsätze der Bundesrat in seiner befristeten Verordnung zu beachten hat. Die Verordnung soll sodann durch ein Bundesgesetz abgelöst werden.
Ich empfehle Ihnen, die OECD-Steuervorlage anzunehmen. Damit sichern wir unsere Standortvorteile!
Peter Hegglin, Ständerat Mitte